CanG: Cannabis-Überschuss richtig entsorgen und dokumentieren
Du hast drei Pflanzen angebaut — legal, wie es das KCanG erlaubt. Du hast geerntet, getrocknet, gewogen. Und jetzt stehst du vor einem Problem, das das Gesetz zwar erzeugt, aber nicht löst: Du hast mehr als 50 Gramm.
Drei gesunde Cannabispflanzen ergeben realistisch 100–300 Gramm getrocknetes Material. Die Besitzgrenze liegt bei 50 Gramm. Diese Lücke betrifft praktisch jeden, der erfolgreich anbaut. Dieser Artikel erklärt, was du tun darfst, was nicht — und warum Dokumentation dein bester Schutz ist.
Das Problem: 3 Pflanzen, 50 Gramm Grenze
Laut § 3 KCanG dürfen Erwachsene maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis am Wohnsitz besitzen. Da 3 erlaubte Pflanzen realistisch 100–300 Gramm ergeben, muss der Überschuss vernichtet werden — Weitergabe ist verboten. Erlaubt ist die lösungsmittelfreie Verarbeitung zu Haschisch, die das Gewicht auf ca. 1/5 reduziert. Eine vorgeschriebene Vernichtungsmethode gibt es nicht.
Das Gesetz erlaubt den Anbau, berücksichtigt aber nicht die realistischen Erträge. Diese Lücke wird breit kritisiert — unter anderem von Juristen und dem Deutschen Hanfverband. Aber sie ist geltendes Recht. Und als Grower musst du damit umgehen.
Was das Gesetz sagt — und was es nicht sagt
Die relevanten Grenzen im Überblick:
§ 3 Abs. 2 KCanG: Maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
§ 3 Abs. 1 KCanG: Maximal 25 Gramm außerhalb des Wohnsitzes.
Zwischen 50 und 60 Gramm am Wohnsitz: Ordnungswidrigkeit — Bußgeld möglich.
Über 60 Gramm am Wohnsitz: Straftat nach § 34 KCanG — bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Weitergabe: Verboten. Auch kostenlos, auch an Erwachsene. Kein Verschenken, kein Teilen.
Legale Abgabestellen für Überschüssen: Gibt es nicht. Das Gesetz sieht keinen Ort vor, an dem du überschüssiges Cannabis abgeben kannst.
Was das Gesetz nicht sagt: Wie genau du Überschüsse vernichten sollst. Es gibt kein vorgeschriebenes Verfahren.
Wichtig zu wissen: Das KCanG enthält ein allgemeines Verbot der Cannabis-”Herstellung” (§ 2 Abs. 1 Nr. 3). Juristisch ist umstritten, ob das Ernten und Trocknen der eigenen Pflanzen bereits darunter fällt — obwohl der Gesetzgeber den Eigenanbau einschließlich der Ernte erlauben wollte. Dieses Problem betrifft den gesamten Eigenanbau-Zyklus und ist bisher gerichtlich nicht geklärt.
Deine Optionen: Was darfst du, was nicht?
| Option | Erlaubt? | Details |
|---|---|---|
| Teile der Ernte vor dem Trocknen entsorgen | ✅ Ja | Die 50g-Grenze bezieht sich auf Trockengewicht. Du kannst Teile der frischen Ernte vernichten, bevor sie getrocknet sind. |
| Lösungsmittelfreie Verarbeitung zu Haschisch | ⚠️ Grauzone* | Sieben, Eiswasser-Methode. Reduziert Gewicht erheblich. Haschisch zählt aber zur 50g-Grenze. Rechtlich umstritten. |
| An Freunde verschenken | ❌ Nein | Weitergabe ist verboten — auch kostenlos, auch an Erwachsene. |
| Edibles herstellen (Butter, Öl, Tee) | ❌ Nicht erlaubt | Die Herstellung fällt unter das Verbot der Cannabis-Herstellung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 KCanG). Zudem greift das Lebensmittelrecht. |
| Überschuss lagern “für später” | ❌ Nein | Zu keinem Zeitpunkt über 50g am Wohnsitz besitzen. |
| Überschuss vernichten | ✅ Pflicht | Kein vorgeschriebenes Verfahren. Siehe Abschnitt unten. |
*Zur Haschisch-Herstellung: Die Verarbeitung von Trim zu Haschisch durch mechanische Verfahren (Sieben, Eiswasser) wird in der Growing-Community und einzelnen Cannabis-Portalen als erlaubt eingestuft. Rechtlich ist die Lage jedoch unklar: § 2 Abs. 2 KCanG verbietet die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze, ohne zwischen lösungsmittelbasierten und mechanischen Verfahren zu unterscheiden. Es gibt bisher keine Rechtsprechung, die mechanische Haschisch-Herstellung aus Eigenanbau explizit erlaubt oder verbietet. Im Zweifel: juristischen Rat einholen.
Haschisch herstellen: Eine Option mit Fragezeichen
In der Growing-Community wird die mechanische Verarbeitung zu Haschisch oft als legale Möglichkeit dargestellt, das Gewicht zu reduzieren. Aus 20 Gramm Blüten entstehen je nach Methode und Qualität etwa 2–4 Gramm Haschisch.
Mechanische Methoden: Trockensiebung (Pollinator, Siebtrommeln), Eiswasser-Methode (Bubble Hash), Trockeneis-Siebung.
Eindeutig verboten: Lösungsmittelbasierte Extraktion — also alles mit Butan (BHO), Ethanol oder anderen chemischen Lösungsmitteln.
Die rechtliche Unsicherheit: § 2 Abs. 2 KCanG verbietet die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen chemischen und mechanischen Verfahren. Ob Trockensiebung oder Bubble Hash unter dieses Verbot fallen, ist bisher gerichtlich nicht geklärt. Einzelne Quellen wie CSCS Deutschland stufen es als erlaubt ein — aber das sind keine juristischen Autoritäten.
Wichtig, falls du dich dafür entscheidest: Haschisch zählt zur 50g-Gesamtmenge. Du reduzierst das Volumen, nicht die rechtliche Grenze. Wenn du 10 Gramm Haschisch und 45 Gramm Blüten besitzt, bist du bei 55 Gramm — und damit über der Grenze.
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Das KCanG schreibt kein Vernichtungsverfahren vor. Das lässt Spielraum — und Unsicherheit. Hier pragmatische Optionen:
Kompostieren. Im Garten in den Kompost oder die Erde einarbeiten. Unauffällig, ökologisch sinnvoll, und das Pflanzenmaterial zersetzt sich innerhalb weniger Wochen.
Über den Hausmüll entsorgen. In kleinen Mengen, nicht erkennbar. Am besten mit anderem Biomüll vermischt. Nicht in einer beschrifteten Tüte in die Tonne werfen.
Verbrennen. Wo es erlaubt ist (Feuerstelle, Kamin). In vielen Wohngebieten nicht praktikabel.
Nicht in die Toilette spülen. Pflanzenmaterial gehört nicht in die Kanalisation — es belastet Kläranlagen und verstopft Leitungen.
Warum Dokumentation dein bester Schutz ist
Die 50g-Grenze betrifft den Besitz zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn du nachweisen kannst, dass du geerntet, getrocknet, gewogen und den Überschuss vernichtet hast, stehst du deutlich besser da als jemand, der keine Aufzeichnungen hat.
Was du festhalten solltest: Erntedatum und Nassgewicht. Trockengewicht nach der Trocknung. Falls über 50g: wann und wieviel vernichtet. Verbleibende Menge.
GrowSBeee dokumentiert dein Nass- und Trockengewicht automatisch. Wenn du über 50g liegst, hast du eine nachvollziehbare Timeline: wann geerntet, wann getrocknet, wieviel übrig. Das ersetzt keine Rechtsberatung — aber es zeigt, dass du den legalen Rahmen ernst nimmst. Mehr zum Ernteprozess im Artikel Cannabis ernten und zur Trocknung im Artikel Cannabis trocknen und curen.
Fazit
Das KCanG erzeugt ein Paradoxon: 3 Pflanzen sind legal, aber 3 erfolgreiche Pflanzen ergeben fast immer mehr als 50 Gramm. Solange das Gesetz keine Sonderregel für Ernteüberschüsse vorsieht, bleibt dir nur: vorher planen, Überschuss vernichten, und alles dokumentieren.
Kein Grund zur Panik — aber ein Grund, informiert zu handeln.
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